Das neue E-Rezept ab 01.01.2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.01.2024 ist es vorgesehen, dass anstatt des bekannten „rosa Rezeptes“ das elektronische Rezept (E-Rezept) zur Verschreibung von Medikamenten verwendet wird.

Wie funktioniert das neue E-Rezept?

  • Ihr Rezept wird bei uns in der Praxis digital erstellt, anschließend digital vom Arzt unterschrieben und online gespeichert.
  • Anschließend können Sie in eine von Ihnen gewünschte Apotheke gehen und das E-Rezept mit Ihrer Krankenkassenkarten abrufen lassen und einlösen.
  • Wichtig: Privatrezepte oder andere Rezepte erhalten Sie wie gewohnt als Papierausdruck.

Das gibt es zu beachten:

  • Ihre Rezeptbestellung können wir erst bearbeiten, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Ein Quartal beginnt am 1. Januar/ 1. April/ 1. Juli/ 1. Oktober.
  • Am besten bringen Sie eine Liste mit den benötigten Medikamenten zum Einlesen der Karte mit. Ist diese eingelesen, können Sie wieder wie gewohnt die Rezepte per Telefon bestellen.
  • Die Erstellung des Rezeptes ist nicht sofort bei Bestellung möglich. In der Regel ist das Rezept bis zum Mittag des Folgetages fertig. Bestellen Sie die fehlenden Medikamente daher bitte rechtzeitig.
  • Sie erhalten Ihr Rezept nicht mehr in Papierform, müssen es also nicht mehr in der Praxis abholen.
  • Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der Krankenkassenkarten abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlustes möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.
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