Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 01.01.2024 ist es vorgesehen, dass anstatt des bekannten „rosa Rezeptes“ das elektronische Rezept (E-Rezept) zur Verschreibung von Medikamenten verwendet wird.
Wie funktioniert das neue E-Rezept?
- Ihr Rezept wird bei uns in der Praxis digital erstellt, anschließend digital vom Arzt unterschrieben und online gespeichert.
- Anschließend können Sie in eine von Ihnen gewünschte Apotheke gehen und das E-Rezept mit Ihrer Krankenkassenkarten abrufen lassen und einlösen.
- Wichtig: Privatrezepte oder andere Rezepte erhalten Sie wie gewohnt als Papierausdruck.
Das gibt es zu beachten:
- Ihre Rezeptbestellung können wir erst bearbeiten, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Ein Quartal beginnt am 1. Januar/ 1. April/ 1. Juli/ 1. Oktober.
- Am besten bringen Sie eine Liste mit den benötigten Medikamenten zum Einlesen der Karte mit. Ist diese eingelesen, können Sie wieder wie gewohnt die Rezepte per Telefon bestellen.
- Die Erstellung des Rezeptes ist nicht sofort bei Bestellung möglich. In der Regel ist das Rezept bis zum Mittag des Folgetages fertig. Bestellen Sie die fehlenden Medikamente daher bitte rechtzeitig.
- Sie erhalten Ihr Rezept nicht mehr in Papierform, müssen es also nicht mehr in der Praxis abholen.
- Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der Krankenkassenkarten abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlustes möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.